Die Beklagte war als Viertbeklage eingeklagt, indem von ihr gefordert wurde, die Wiederherstellung des ehemaligen Zustands zu dulden. Unerheblich ist, dass es sich bei den Parteien um Rechtsnachfolger handelt, und dass an den ungarischen Verfahren weitere Parteien beteiligt sind. (vgl. z.B. Klageantwort Rz. 168 ff.; Gutachten Walter S. 12 Ziff. 3.2.1.). b) Die Klägerin (bzw. die damaligen Klägerinnen) forderte im Prozess vor den ungarischen Gerichten die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands als Folge der in ihren Augen rechtswidrigen Abtretung der Kreditforderungen von der Agrobank