© Kanton St.Gallen 2026 Seite 25/31 Publikationsplattform St.Galler Gerichte (Viertbeklagte) und weitere neun Beklagte eingereichte Hauptbegehren, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu dulden, unbegründet war (vgl. die Zusammenfassung der Urteilsbegründung z.B. Klageantwort Rz. 105; Gutachten Walter S. 5 f.; Replik Rz. 137).