Zudem sei ein Eintreten weder unter dem Aspekt der Litispendenz noch der Solidarität möglich, da sich die Parteien im Rahmen des 2. Aktienprozesses nach wie vor in Ungarn hinsichtlich eines Begehrens um Schadenersatz in Geld gegenüberstünden. Allein schon unter dem Aspekt der Solidarität gehe es nicht an, dass die Holcim Ltd in Ungarn solidarisch auf Ausgleich des vollen klägerisch behaupteten Schadens in Geld und zugleich in der Schweiz alleine auf Veranlassung einer Neugründung, Entflechtung, Spaltung und Beteiligungsübertragung in Ungarn (also auf Naturalrestitution dem Ergebnis nach) belangt werde.