Hauptbegehren verlangt werde (z.B. Klageantwort Rz. 24 ff., 70 ff.). Die Parteien des vorliegenden Verfahrens würden sich in identischen Parteirollen bereits im 2. Aktienprozess gegenüber stehen (z.B. Klageantwort Rz. 70, 72 f., 94 ff., 168 ff.). In dem über sämtliche Instanzen geführten 2. Aktienprozess hätten die ungarischen Gerichte entschieden, dass in Bezug auf das klägerische Hauptbegehren keine Möglichkeit zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes früherer HCM-Beteiligungsrechte der Klägerin in Form einer Naturalrestitution bestehe (z.B. Klageantwort Rz. 105, 109 f., 110, 176 ff.).