b) Die Beklagte macht in der Klageantwort geltend, die heutige Klägerin habe bereits im Rahmen des 2. Aktienprozesses auf Naturalrestitution von HCM- Beteiligungsrechten geklagt, welche nun wiederum mit dem vorliegenden klägerischen © Kanton St.Gallen 2026 Seite 16/31 Publikationsplattform St.Galler Gerichte