Gesellschafters, Begehren auf richterliche Intervention (Sonderprüfung, Beistandschaft, Einberufung einer GV, Eintrag im Aktienbuch, Bewertung von Aktien, die die Gesellschaft zurücknehmen muss, Einsetzung einer Revisionsstelle, Abberufung von Liquidatoren). Eine solche Klage liege hier nicht vor. Nicht gesellschaftsrechtlicher © Kanton St.Gallen 2026 Seite 8/31 Publikationsplattform St.Galler Gerichte