Klägerinnen erneut in die Position der Schuldnerinnen gegenüber der Erstbeklagten geraten würden. Zudem existierten die Aktien der Klägerinnen physisch nicht mehr, sogar die HCM existiere heute nicht mehr. Auch der Schadenersatzanspruch wurde vom Hauptstädtischen Gericht abgewiesen, da die bezeichneten Beklagten rechtmässig vorgegangen seien. Aufgrund dieser Ausführungen erachtete das Gericht auch die Klage gegen die in diesem Verfahren beklagte Holcim AG auf Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, eventualiter auf Schadenersatz, als unbegründet.