Einerseits sei die Auflösung der Kreditverträge begründet gewesen (nur die Kündigungsfristen seien nicht eingehalten worden), anderseits habe die Erste Bank Rt (vormals Agrobank Rt, danach Mezőbank Rt) den E-Kredit dem Staat zurückgezahlt und habe die CeBeKa Kft aus dem Verkauf der Aktien sowie aus der weiteren Abtretung Befriedigung gesucht, weshalb die Herstellung des ursprünglichen Zustandes im Hinblick auf diese beiden Beklagten nicht möglich sei. Zudem mache die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands auch keinen Sinn, weil höchstens die © Kanton St.Gallen 2026 Seite 4/31 Publikationsplattform St.Galler Gerichte