Die Klage gegen die Beklagte 2 lautet auf Zuweisung des von ihr sichergestellten Betrags von Fr. 350'000.— an die Klägerin; dies unter Anrechnung auf die Forderung gegen die Beklagte 1. Dieses Begehren ist nach dem Gesagten zu schützen, nachdem die Beklagte 2 solidarisch mithaftet. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 15/15