Insgesamt liegt die angefochtene zu ersetzende Leistung bei Fr. 605'877.90, sodass der Klägerin ihre Forderung von Fr. 500'000.— ohne weiteres zugesprochen werden © Kanton St.Gallen 2026 Seite 14/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte kann. Damit ist auch gesagt, dass die Klage auch dann zu schützen gewesen wäre, wenn der Wertersatz bzw. der massgebliche Marktpreis der Maschinen rund Fr. 105'000.— tiefer anzusetzen gewesen wäre.