Am 1. Dezember 2006 vereinbarte S. W. namens der Beklagten 1 mit der Beklagten 2, dass diese rückwirkend in den Vertrag vom 11. September 2006 über den Kauf und die Miete der drei Druckmaschinen eintrete. Am 21. Dezember 2006 verkaufte die Beklagte 2 die Siebdruckmaschine für € 225'000.– an ein Unternehmen in Holland. Am 3. Januar 2007 verkaufte sie die beiden Offsetdruckmaschinen für € 280'000.– an ein belgisches Unternehmen. Seitens der Beklagten 2 wurden die Verträge von S. W. mitunterzeichnet.