12, S. 5 und 20; act. 38, S. 3, 4 und 6) und unter Verweis auf die Einvernahmeprotokolle aus dem Strafverfahren (kläg act. 13, S. 8 und kläg. act. 6, © Kanton St.Gallen 2026 Seite 13/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte S. 1) vor, I. R. und damit ein Mitarbeitender der Klägerin habe R. K. ausdrücklich das Signal gegeben, den Abladevorgang fortzusetzen, indem er R. K. gesagt habe, es sei gut, er [R. K.] könne „abälo“.