Am 6. Februar 2009 reichte sodann die Beklagte innert mehrfach erstreckter Frist die Duplik ein (act. 38). Auf entsprechende Anfrage hin (act. 41) teilte schliesslich die Klägerin mit Schreiben vom 19. März 2009 mit, sie lehne eine Vorbereitungsverhandlung zwecks Führung von Vergleichsgesprächen ab (act. 42). © Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 5. Die mündliche Hauptverhandlung fand am 6. Januar 2010 statt. Auf die zur Begründung ihrer Standpunkte gemachten Ausführungen der Parteien wird, soweit notwendig, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II.