393 ZGB auch nach den neuen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen in analoger Anwendung von Art. 393 ZGB und Art. 731b OR ein Sachwalter für eine ausländische juristische Person zu bestellen, über welche im Ausland der Konkurs eröffnet worden ist. Mithin ist der Verlust der © Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte