Am 4. April 2003 schlossen die Parteien sowie die I. AG eine "Grundsatzvereinbarung über die Zusammenarbeit" im Bereich Kauf, Verkauf, Sanierung und Verwaltung von Grundstücken ab (nachfolgend Grundsatzvereinbarung; kläg.act. 4). Mit dem "Vertrag über die Aufhebung der Grundsatzvereinbarung über die Zusammenarbeit" vom 9. März 2006 vereinbarten die Parteien der Grundsatzvereinbarung, diese im Verhältnis © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte