Somit ist auch die Warenidentität gegeben. Bei der Beurteilung der Identität bzw. Verwechselbarkeit ist nur auf den (frei wählbaren) Hauptbestandteil eines Domainnamens abzustellen, während den anderen (frei wählbaren) Teilen des Domainnamens wie "www" und ".ch" keine individualisierende Wirkung zukommt (sic! 2000, S. 26 E. 5). Gemäss bundesgerichtlicher Rechtssprechung besteht die Gefahr der Verwechslung für den ganzen Bereich des Kennzeichnungsrechts insbesondere darin, dass mit der Verwendung eines ähnlichen oder gleichlautenden Namens für einen Internet-Site durch einen schlechter Berechtigten die Gefahr von Fehlzurechnungen geschaffen wird, d.h. einer