Kommentar N 28 ff. zu Art. 55 ZGB; BSK ZGB I - Huguenin, Art. 13 ff. zu Art. 55 ZGB; BGE 114 V 213 E. 4e S. 218). Nachdem der Beklagte 2 das an die Geschäftsleitung der Beklagten 1 gerichtete Schreiben in seiner Funktion als Prokurist beantwortete und die Übertragung des Domainnamens von einer Zahlung abhängig machte, trat er gegen Aussen als faktisches Organ im Sinne von Art. 55 ZGB auf. Generell erscheint der Beklagte 2 als diejenige Person, welche sowohl das Sagen innerhalb der Beklagten 1 als auch der Beklagten 3 hat. So war es offenbar auch der Beklagte 2, welcher gegenüber der Swisscom AG das Hosting betreffend refoderm.ch gekündigt hat.