© Kanton St.Gallen 2026 Seite 36/42 Publikationsplattform St.Galler Gerichte zahlreichen nachfolgenden Besprechungen kann seinerseits nicht anders denn als grundsätzliche Anerkennung ihrer Verantwortung - vorbehältlich deren Nachweises und Aufteilung durch die Expertise im einzelnen - angesehen werden (vgl. oben E. 18 b-d).