7. Die Frage, ob allfällige Ansprüche der Klägerin aus dem Ingenieurvertrag mit der Beklagten verjährt und/oder verwirkt sind, hängt massgebend von der rechtlichen Qualifikation dieses Vertrags ab; konkret, ob und inwieweit er als Auftrag oder aber als Werkvertrag anzusehen ist. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 20/42 Publikationsplattform St.Galler Gerichte