spätere Formulare "Rechnungskontrolle" liegen nicht bei den Akten). Die F. Generalbau AG hat auf ihren Zahlungsanweisungen für die Honorarauszahlungen ihrerseits jeweils die Klägerin als Bauherrschaft genannt (kläg. act. 27). © Kanton St.Gallen 2026 Seite 17/42 Publikationsplattform St.Galler Gerichte