Sachlich läuft dies auf eine Auslegung des abgeschlossenen Ingenieurvertrages bezüglich der daran beteiligten Personen hinaus; zumindest bestehen Parallelen zum Vorgang der Vertragsauslegung. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 13/42 Publikationsplattform St.Galler Gerichte