Klageantwort Rz 61). Die Klägerin bestritt, dass die Möglichkeit des Ablebens von D. an dieser Besprechung thematisiert worden sei mit dem Hinweis auf eine Zusicherung durch die Beklagten, D. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 7/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte