III.2 Abs. 2 in Verbindung mit Ziff. III.1.1-1.4 ist zu schliessen, dass "A. AG-C." (jedenfalls) ab 2009 frei sein sollte, ob und in welcher Art künftige Kongresse durchgeführt werden sollten. Diese Regelung ist im Zusammenhang mit Ziff. V.2 Abs. 4 zu sehen, die noch eine finanzielle Beteiligung von "Foundation-D." an den Einnahmen bis inkl. 2008 vorsieht.