4. Die Klägerin verlangte am 22. Januar 2007 einen Vermittlungsvorstand und reichte in der Folge am 12. Juni 2007 die vorliegende Klage mit dem eingangs wiedergegebenen Rechtsbegehren beim Kreisgericht St. Gallen ein. Die Parteien ersuchten das Kreisgericht am 17. August 2007 mit einem gemeinsam unterzeichneten Schreiben, das Verfahren sei gestützt auf Art. 77 ZPO an das Handelsgericht zu überweisen. Die Beklagten beantragten mit Klageantwort vom 26. Oktober 2007 die kostenfällige Abweisung der Klage. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 5/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte II.