Schadenersatzforderungen zurück; die Absage des Kongresses sei in Absprache mit F. erfolgt, der ein finanzielles Risiko einer Absage verneint habe. Weder "A. AG-C." noch Prof. C. seien zur Durchführung des Kongresses 2006 verpflichtet gewesen; der 9. Kongress hätte noch vollständig von D. persönlich organisiert und durchgeführt werden müssen, was nicht mehr möglich gewesen sei. Im Gegenteil sei "A. AG-C." bei den Vertragsverhandlungen und beim Vertragsschluss über wesentliche Dinge nicht informiert worden und "A. AG-C." habe bereits mit Schreiben vom 8. Februar allfällige Konsequenzen in Aussicht gestellt.