Sie würden diesbezüglich noch auf "Foundation-D." zukommen (kläg. act. 17). Mit Schreiben vom 17. Februar 2006 machte die Foundation über ihren Rechtsvertreter geltend, sie habe alle Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt, während "A. AG-C." und Prof. C. durch die Absage des Kongresses 2006 eine grobe Vertragspflichtverletzung begangen und dafür Schadenersatz von Euro 529'000.- (entgangener Gewinn für den Kongress 2006) zu zahlen hätten; weitere Schadenersatzansprüche blieben vorbehalten (kläg. act. 18). Mit Antwort vom 21. Februar 2006 wies H. (kläg. act. 19) die