Die Beklagten machten geltend, die Klägerin habe sich an der Suche nach Investoren beteiligt. Sie haben den Investorenflyer erstellt und den von ihr erstellten Business Case präsentiert (Klageantwort S. 7 lit. B.a. Abs. 10). Die Beklagten hielten dann aber an anderer Stelle in der KIageantwort fest, eine Vereinbarung betreffend Vorbereitung, Begleitung und Unterstützung der Investorensuche sei zwischen der Klägerin und der Beklagten 1 nicht zustande gekommen, nachdem der von der Klägerin zurückdatierte Vertragsentwurf (bekl.act. 6) von der Beklagten 1 nicht unterzeichnet worden sei. Die Klägerin trage somit in der Klage (Rz.