© Kanton St.Gallen 2026 Seite 31/38 Publikationsplattform St.Galler Gerichte im 1. Jahr 30'000'000 €, im 2. Jahr 60'000'000 €, im 3. Jahr 90'000'000 €. Angesichts dieser vom Business Case der Klägerin nicht berücksichtigten Kosten könne die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Projekts sachlich nicht korrekt sein (Klageantwort S. 12f. lit. B.b.2. Abs. 32 ff.).