195'000 Tonnen), nachdem zukünftige Kapazitäten abzuschätzen waren. Auf die von den Beklagten beantragte Einholung einer Expertise ist deshalb zu verzichten. Gemäss Pressemitteilung vom 3. Juli 2006 (bekl.act. 18) produzierte C.-Biodiesel im Juli 2006 130'000 Tonnen, wogegen im Business Case von einer Kapazität von lediglich 88'000 Tonnen ausgegangen worden war. Die Beklagten legen indessen nicht dar, in welcher Weise diese – geringfügige – Fehleinschätzung in Bezug auf die Produktionskapazitäten von C.-Biodiesel zu Fehleinschätzungen im Business Case geführt hatten, nachdem es um Produktionskapazitäten von Biodiesel in Deutschland von insgesamt 3'158'000 Tonnen gegangen war (kläg.act.