zweistelliger Millionenhöhe und eine Beteiligung in Höhe von 50% rechtfertigen würden (bekl.act. 7). Gemäss den Vorbringen der Beklagten sei der Bereich Biodiesel "komplett erledigt" gewesen und das "Geschäft" habe nunmehr Bioethanol geheissen. Indem sich die R.-Gruppe im Januar endgültig als Investor verabschiedet habe, sei ein Dominoeffekt eingetreten, und es hätten sich weitere potentielle Investoren vom Projekt abgewendet. Die Beklagte 1 sei mit ihrem Projekt in der zahlenmässig kleinen Gruppe von deutschen potenten Investoren bekannt geworden und hätten "wegen greifbarer sachlicher gravierender Fehler ihres Business Case das Marktvertrauen nicht gewinnen können".