79), im Widerspruch zum Wortlaut des E- Mail von R. F. von der Klägerin vom 3. Oktober 2006, mit welchem der Inhalt der am Vortag getroffenen Vereinbarung zwischen der Klägerin und der Beklagten 1 bestätigt worden war. Die Klägerin und die Beklagte 1 vereinbarten ein Honorar für die Erstellung des Business Case in der Höhe von EUR 100'000.-- zuzüglich Reisekosten ohne Einschränkung, dass dieser Betrag ausschliesslich die Leistungen, welche von der Klägerin im Rahmen der Erstellung des Business Case erbracht worden sind, vor dem © Kanton St.Gallen 2026 Seite 18/38 Publikationsplattform St.Galler Gerichte