dem Sinne auszulegen, dass es sich beim vereinbarten Betrag von EUR 100'000.-- um ein Pauschalhonorar handelt. Die Klägerin verpflichtete sich somit, den Business Case zum pauschalen Betrag von EUR 100'000.-- zu erstellen, wobei die Parteien die Fälligkeit des Rechnungsbetrages auf den 15. November 2006 festgelegt hatten.