Im E-Mail vom 3. Oktober 2006 hielt R. F. von der Klägerin gegenüber T. H. ausdrücklich fest, dass für die Erstellung des Business Case Rechnung über EUR 100'000.-- zuzüglich Reisekosten an die Beklagte 1 ("T. H. Vermögensverwaltung") gestellt werde (kläg.act. 9). T. H. bestätigte in seinem E-Mail vom 3. Oktober 2006 an R. F. von der Klägerin entsprechend die Vereinbarung als "Geschäftsführer der T. H. Vermögensverwaltung und Beteiligungsgesellschaft mbH", d.h. der Beklagten 1 (kläg.act.