{"Signatur": "SG_DEP_999", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2009-09-08", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_999_HG-2007-51_2009-09-08.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1643&type=1563347022&cHash=7d0c629c09ab2637d33d2c914cc57bf7", "Checksum": "d995460f2c80a9d18fdc5b2ff9533be8"}, "Scrapedate": "2026-05-12", "Scrapetime": "20:52:30", "Num": ["HG.2007.51"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Sonstiges Departement 08.09.2009 HG.2007.51"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Sonstiges Departement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Sonstiges Departement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Sonstiges Departement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kantonsgericht Handelsgericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 394, Art. 398, Art. 403 OR (SR 220). Der Vertrag betreffend Erstellen eines Business und Investment Case ist als Auftrag zu qualifizieren. Der Beauftragte hat, wenn er die Vergütung von zwei Auftraggebern als solidarisch Haftende verlangt, nachzuweisen, dass er von ihnen gemeinsam beauftragt worden ist. Tatsachenwidrige Angaben des Beauftragten betreffend die Besteuerung von Biodiesel stellen eine Sorgfaltspflichtverletzung dar, was zu einer Herabsetzung der Vergütung führt (Handelsgericht St. Gallen, 8. September 2009, HG.2007.51)."}], "ScrapyJob": "446973/61/2140", "Zeit UTC": "12.05.2026 20:52:30", "Checksum": "9d5df1ef338311de06d92d6b6c0b1de1", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Sonstiges Departement 08.09.2009 HG.2007.51\nRegeste:\nArt. 394, Art. 398, Art. 403 OR (SR 220). Der Vertrag betreffend Erstellen eines Business und Investment Case ist als Auftrag zu qualifizieren. Der Beauftragte hat, wenn er die Vergütung von zwei Auftraggebern als solidarisch Haftende verlangt, nachzuweisen, dass er von ihnen gemeinsam beauftragt worden ist. Tatsachenwidrige Angaben des Beauftragten betreffend die Besteuerung von Biodiesel stellen eine Sorgfaltspflichtverletzung dar, was zu einer Herabsetzung der Vergütung führt (Handelsgericht St. Gallen, 8. September 2009, HG.2007.51).\n\nDie Klägerin hat Spesen und Reisekostenbelege (kläg.act. 27-82) eingereicht, jedoch in\nkeiner Weise ausgeführt, welche Spesen in Bezug auf welchen Mitarbeiter der Klägerin\nfür die Erbringung welcher Leistung entstanden sind. In gleicher Weise wie beim\nHonoraraufwand fehlt jegliche Zuordnung der angeblich entstandenen Reisekosten und\nSpesen zu den einzelnen Rechnungen. Damit ist nicht nachvollziehbar, welche\nReisekosten und Spesen im Rahmen der Erstellung des Business Case entstanden und\nwelche erst nach dem 3. Oktober 2006 angefallen sind.\n\nInsgesamt hat die Klägerin entgegen ihren Behauptungen (Eingabe vom 12.06.2009\nS.5 Ziff. 5) nicht nachgewiesen (Art. 8 ZGB), dass und welche Leistungen sie nach dem\n3. Oktober 2006 entsprechend dem E-Mail von R. F. an T. H. vom 3. Oktober (kläg.act.\n\n© Kanton St.Gallen 2026 Seite 37/38\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\n9 Abs. 5) erbracht hat. Die geltend gemachten Rechnungsbeträge von EUR 131'148.62\n(kläg.act. 16), EUR 144'516.21 (kläg.act. 17), EUR 173'210.24 (kläg.act. 18) und EUR\n83'6231.52 (kläg.act. 19) sind deshalb nicht ausgewiesen.\n\n5. Zusammenfassend ist die Klage gegen die Beklagte 1 im Betrag von\nEUR 85'548.53 zu schützen. Im Mehrbetrag ist die Klage gegen die Beklagte 1\nabzuweisen.\n\nDie Beklagten haben gegen den geltend gemachten Zins zu 5% seit 14. Mai 2007\n(Einreichung des klägerischen Vermittlungsbegehrens; Art. 104 Abs. 1 OR; Klage Rz.\n41) keine Einwendungen erhoben, womit die Beklagten 1 zu verpflichten sind, der\nKlägerin den Betrag von EUR 85'548.53 nebst Zins zu 5% seit 14. Mai 2007 zu\nbezahlen.\n\n© Kanton St.Gallen 2026 Seite 38/38\n"}