Insgesamt hat die Klägerin nicht nachgewiesen, dass der anzurechnende Betrag von EUR 250'000.-- die mutmasslichen Einnahmen der Beklagten aus den Kongressen 2007 und 2008 übersteigt. Der von der Klägerin aus Vertragsverletzung unter dem Titel "Pflicht zur Durchführung der Kongresse 2007 und 2008" geltend gemachte Betrag von EUR 186'160.-- ist damit abzuweisen. Zusammenfassend ist die Klage im Betrag von EUR 410'000.-- zuzüglich 5% Zins seit dem 11. Dezember 2006 zu schützen und im Mehrbetrag abzuweisen. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 30/30