35 S. 2 Mitte) und wozu sie berechtigt gewesen wären, beabsichtigten sie, keine Sponsorenverträge abzuschliessen, und zwar insbesondere auch deshalb, da die bisherigen Sponsoren teilweise direkte Konkurrenten im Consulting zu ihnen sind. Mit dem Wegfall der Sponsorengelder hätten die Beklagten aber in jedem Fall nicht Einnahmen erzielen können, die mehr als EUR 250'000.-- für die Kongress 2007 und 2008 betragen hätten. Insgesamt hat die Klägerin nicht nachgewiesen, dass der anzurechnende Betrag von EUR 250'000.-- die mutmasslichen Einnahmen der Beklagten aus den Kongressen 2007 und 2008 übersteigt.