2006 von EUR 308'200.-- abgestellt und wird von diesem Betrag 32% berechnet, so ergibt dies EUR 98'624.-- bzw. für zwei Kongresse EUR 197'248.--. Es ist nun aber zu berücksichtigen, dass die Einnahmen mit dem Wegfall von D. gesunken wären. Ferner ist davon auszugehen, dass die Sponsorengelder weggefallen wären. Wie die Beklagten selber ausführen (vgl. Klageantwort Rz 73 ff. und insbes. kläg. act. 35 S. 2 Mitte) und wozu sie berechtigt gewesen wären, beabsichtigten sie, keine Sponsorenverträge abzuschliessen, und zwar insbesondere auch deshalb, da die bisherigen Sponsoren teilweise direkte Konkurrenten im Consulting zu ihnen sind.