Werde davon der Betrag von EUR 250'000.-- abgezogen, ergebe sich ein Ersatzanspruch für entgangene Royalties von EUR 186'160.-- (Klage Rz 73 ff., Rz 58). Insbesondere die Höhe des geltend gemachten Betrags wird von den Beklagten bestritten (Klageantwort Rz 84 ff.). Wird für die Berechnung der Royalties auf die vorstehend vom Gericht gestützt auf Art. 42 Abs. 2 OR geschätzten Einnahmen aus den Teilnahmegebühren für den Kongress © Kanton St.Gallen 2026 Seite 29/30 Publikationsplattform St.Galler Gerichte