Zusätzlicher Aufwand wäre ihm aber aufgrund der Vorbereitung des Kongresses entstanden, wobei er jedoch dabei seine Mitarbeiter hätte beiziehen können, womit ihm für die ganze Vorbereitungszeit EUR 20'000.-- angerechnet werden können. Hinzu kommt der Aufwand der Mitarbeiter der Beklagten 2, bei denen ein erheblicher tieferer Tagessatz anzuwenden ist. Damit erscheint es angemessen, den Aufwand der Beklagten 1 und 2 für den Kongress 2006 auf rund EUR 40'000.-- festzusetzen.