Nachhinein ihre Teilnahme widerrufen hätten. Gemäss den Teilnahmebedingungen (kläg. act. 20) hätten sie aber 30 % der Teilnahmegebühren von EUR 2'875.--, d.h. EUR 862.50, bezahlen müssen, was bei 24 Teilnehmern EUR 20'700.-- ergibt. Damit ergibt sich für die Teilnahmegebühren ein reduzierter Betrag von EUR 308'200.--.