Damit errechnet sie einen entgangenen Gewinn von total EUR 517'228.18. Die Beklagten bestreiten die Höhe der Veranstaltungs- und Organisationskosten nicht substantiiert, wenden jedoch gegen die Berechnung insgesamt ein, dass sich nebst den zu © Kanton St.Gallen 2026 Seite 23/30 Publikationsplattform St.Galler Gerichte