13), worin er auf die Verträge mit den Sponsoren und den bei einer Absage / Verschiebung des Kongresses in diesem Zusammenhang allenfalls entstehenden Schadens hinwies. Aufgrund der Parteiaussage von C. ist erstellt, dass er am 24. Januar die Beklagten auf die finanziellen Konsequenzen einer Absage / Verschiebung des Kongresses aufmerksam gemacht hat (EV C. S. 4 unten). Es kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass die Absage nicht erfolgt wäre, wenn C. frühzeitig auf seine Schadenersatzansprüche bei Verzicht auf nachträgliche Leistung hingewiesen hätte.