f) Damit hat die Klägerin eine Vertragsverletzung durch die Beklagten nachgewiesen, welche Grundlage der Schadenersatzklage ist. Nachdem die Beklagten eine Änderungsvereinbarung betreffend Absage bzw. Verschiebung des Kongresses nicht © Kanton St.Gallen 2026 Seite 21/30 Publikationsplattform St.Galler Gerichte