C. sehr erleichtert war. Also er war erleichtert, er hat gelächelt und hat gesagt, das ist gut. Natürlich war er enttäuscht oder, er hätte gerne vielleicht das weiter geführt, aber er hat eingesehen - das war meine Wahrnehmung in dieser Sitzung -, dass er das gar nicht führen kann und auch nicht will und dass das besser ist, wenn man das so absagt. Also für mich war es ganz klar ein gemeinsamer Entscheid" (EV E. R. S. 4 unten; vgl. S. 6 Mitte). Den Absagebrief hätten sie und M. B. unterzeichnet, und sie glaube nicht, dass mit der Klägerin bzw. C. vereinbart worden sei, diesen gemeinsam zu unterzeichnen (EV E. R. S. 5 unten).