Auf die Frage, dass sich C. bzw. die Klägerin nach dem Schreiben vom 17. Januar (kläg. act. 11) klar gegen eine Absage bzw. Verschiebung des Kongresses ausgesprochen habe (kläg. act. 12, 13), hielt sie fest, sie habe am Schluss der Sitzung den Eindruck gehabt, dass C. sehr erleichtert gewesen sei. Wörtlich führte sie Folgendes aus: Also, wir haben diese Dinge so besprochen, und ich hatte den Eindruck am Schluss, das habe ich auch mit Frau M. B. so dann …, als die Sitzung zu Ende war …, dass Herr © Kanton St.Gallen 2026 Seite 17/30 Publikationsplattform St.Galler Gerichte