Seitens von E. R. und M. B. seien er und die ebenfalls anwesende C. B. von ihren Erwartungen herunter geholt worden, indem sie in Frage gestellt hätten, ob der Kongress im März 2006 durchgeführt werde. E. R. und M. B. hätten versucht, sie zu überzeugen, dass eine Absage bzw. Verschiebung des Kongresses 2006 die beste Lösung sei. Er habe sich stark gegen eine Absage bzw. Verschiebung des Kongresses gewehrt, wie auch früher in seinen verschiedenen Schreiben und E-Mails, und habe dann einsehen müssen, dass die Klägerin nicht mehr das Sagen zur Frage der Durchführung des Kongresses gehabt habe, sondern die Entscheidung sei von den Beklagten eigentlich schon gefällt gewesen.