Ohne seine Mitwirkung habe die Vereinbarung an Wert verloren; es blieben nur noch die spärlichen Unterlagen. 4. Am 12. Juni 2007 reichte die Klägerin die vorliegende Klage mit dem eingangs wiedergegebenen Rechtsbegehren ein. Die Beklagten 1 und 2 beantragten mit Klageantwort vom 13. November 2007 die kostenfällige Abweisung der Klage. Nach Abschluss des Schriftenwechsels reichten die Parteien am 27. Oktober, 10. und 24. November 2008 nachträgliche Eingaben inkl. Beilagen ein. Mit Schreiben vom 22. Januar 2009 teilte der Handelsgerichtspräsident den Parteien mit, dass das Verfahren sistiert werde, bis im Verfahren HG.2007.56-HGK ein rechtskräftiger Entscheid vorliege.