Weder der Beklagte 1 noch die Beklagte 2 seien zur Durchführung des Kongresses 2006 verpflichtet gewesen; der 9. Kongress hätte noch vollständig von D. persönlich organisiert und durchgeführt werden müssen, was nicht mehr möglich gewesen sei. Im Gegenteil seien die Beklagten 1 und 2 bei den Vertragsverhandlungen und beim Vertragsschluss über wesentliche Dinge nicht informiert worden und sie hätten bereits mit Schreiben vom 8. Februar allfällige Konsequenzen in Aussicht gestellt. Die Beklagten 1 und 2 hätten erst am 15. Februar sämtliche Unterlagen erhalten und das neue Kongressdatum im März 2007 mit C. abgesprochen.