Sie würden diesbezüglich noch auf C. bzw. die Klägerin zukommen (kläg. act. 38). Mit Schreiben vom 17. Februar 2006 machte die Klägerin über ihren Rechtsvertreter geltend, sie habe alle Verpflichtungen aus dem © Kanton St.Gallen 2026 Seite 4/30 Publikationsplattform St.Galler Gerichte