c) Am 29. Dezember 2005, etwa eineinhalb Monate nach Vertragsunterzeichnung und ca. drei Monate vor dem Kongress 2006, starb D. C., Sohn von D. und Präsident der Klägerin, informierte die Referenten und auch den Beklagten 1 umgehend und entwickelte bereits ab Anfang Januar 2006 im Namen der Klägerin Aktivitäten im Hinblick auf die Durchführung des Kongresses trotz des Todes von D. (vgl. z.B. kläg. act. 6 und 10). Am 13. Januar 2006 fand ein Telefongespräch zwischen C. und dem Beklagten 1 statt, dessen Inhalt aber umstritten ist: Nach C. ging es um © Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/30 Publikationsplattform St.Galler Gerichte